Betriebs- & Badeordnung
1. Zweck und Geltungsbereich
Die Betriebsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Vitamare Freizeitzentrum. Die Betriebsordnung ist fĂ¼r alle BenĂ¼tzer der Anlage verbindlich. Auch KollektivbenĂ¼tzer wie SchĂ¼ler, Vereine und Gruppen sind ihr unterstellt.
2. Ă–ffnungs- und Betriebszeiten
Der Sommerbetrieb im Vitamare Freizeitzentrum dauert in der Regel vom 1. Mai bis Mitte September. Die Öffnung und Schliessung des Vitamare Freizeitzentrums wird durch Publikation in der Lokalpresse, im Internet unter www.vitamare.ch, sowie durch Anschlag bekanntgegeben. Diese Zeiten werden jährlich durch die Schwimmbadkommission den betrieblichen Umständen angepasst.
3. Eintrittsregelung
Der Badegast erhält gegen Bezahlung einen Eintritt. Alle Abonnemente sind an der Hauptkasse erhältlich. Der Einzeleintritt berechtigt zum einmaligen Betreten des Areals. Gelöste Eintritte und Abonnemente werden nicht zurĂ¼ckgenommen. Der Preis fĂ¼r verlorene Abonnemente wird nicht zurĂ¼ckerstattet. Schulklassen haben das Bad unter der FĂ¼hrung einer erwachsenen Lehrperson geschlossen zu betreten und auch so wieder zu verlassen.
4. Haftung
Die Haftung der Gemeinde Frick richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. FĂ¼r Diebstahl oder anderweitigen Verlust wird nicht gehaftet. Jede Beschädigung oder Verunreinigung des Frei- und Hallenbades verpflichtet zu Schadenersatz.
5. Fundgegenstände
Fundgegenstände sind sofort am Empfang oder beim Badmeister abzugeben.
6. Badeordnung
Grundsätzlich ist den Anordnungen des Badpersonals Folge zu leisten! Das Badpersonal ist befugt, Personen, die gegen die Badeordnung verstossen, aus der Anlage zu weisen. Speziell bitten wir unsere Badegäste, folgende Punkte zu beachten:
Sie sind verpflichtet, sich vor der BenĂ¼tzung der Becken grĂ¼ndlich zu duschen.
Aus hygienischen GrĂ¼nden mĂ¼ssen auch Kleinkinder ein Höschen tragen.
Das Tragen von Unterwäsche im Bad ist nicht erlaubt.
Nichtschwimmer gehören in stehtiefe Becken wie Familien- und Erlebnisbecken und zu ihrer Sicherheit nicht ins Schwimmer- oder Sprungbecken.
Die Verwendung von Schwimmhilfen ist sehr gefährlich und deshalb im Schwimmer- und Sprungbecken nicht erlaubt.
Das Hineinstossen und Hineinwerfen von Badegästen ins Schwimmerbecken ist sehr gefährlich und daher verboten.
Kaugummi ist im Badebereich nicht erlaubt, da ein Sicherheitsrisiko und ausgespuckt ein Ärgernis.
Alkohol und Sport passen schlecht zueinander Alkoholische Getränke sind nur im Gartenrestaurant erlaubt und in der Badeanlage verboten!
Das Rauchen ist nur im Gartenrestaurant und auf der Liegewiese erlaubt. Benutzen Sie die bereitstehenden Aschenbecher!
Das Musikhören ist in der Freibadanlage nur mit Kopfhörer erlaubt. Im Bereich der Beach-Volley-Anlage wird das Musikhören in nicht störender Lautstärke geduldet!
Wurf- und Ballspiele neben den Badegästen fĂ¼hrt zu Konflikten und ist deshalb nur auf unserer grosszĂ¼gigen Spielwiese erlaubt!
Tiere haben keinen Zutritt in die Badeanlage.
Kinder Ă¼ber 6 Jahre dĂ¼rfen nur fĂ¼r sie bestimmte Garderoben betreten!
Das benutzen von Meerjungfrauenflossen und -AnzĂ¼ge ist nicht erlaubt.
Wenn Sie diese Bestimmungen beachten, werden Sie bei uns immer ein willkommener Gast sein!
7. Kassenschluss
15 Minuten vor Betriebsschluss gewähren wir keinen Eintritt mehr ins Bad. (Sauna: 30 Minuten vor Ende) Bei Betriebsschluss mĂ¼ssen die Badenden die Becken und die Sauna verlassen.
8. Zutritt
Die Nasszone (Duschen- und Föhnraum) und die Halle dĂ¼rfen nicht mit Schuhen betreten werden. Die Schwimmhalle, Beckenumgänge und die BenĂ¼tzung aller Bassins ist nur in Badbekleidung gestattet. Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmer haben nur in Begleitung einer volljährigen Person Zutritt zum Bad.
9. Unterricht
Die Erteilung von Schwimmunterricht gegen Entschädigung ist bewilligungspflichtig.
10.Sauna
FĂ¼r die BenĂ¼tzung von Sauna gelten besondere Vorschriften.
11. Regelung in Ausnahmefällen
FĂ¼r Entscheidungen in Ausnahmefällen ist das Betriebspersonal zuständig.
12.Anfragen/Anlässe
Gesuche zur DurchfĂ¼hrung von schwimmsportlichen Anlässen und zur BenĂ¼tzung der Anlagen durch Vereine, sind schriftlich an die Betriebsleitung zu richten.
13.Beschwerden
Instanzenweg:
1. Betriebspersonal
2. Betriebsleitung
3. Präsident SBK
5070 Frick, 1. Mai 2017
Die Schwimmbadkommission